Informationen zur schriftlichen Abschlussprüfung im Beruf Gärtner/Gärtnerin

Die schriftliche Abschlussprüfung gliedert sich in die Fächer

  • Pflanzenkenntnisse (30 Minuten Erkennen und Benennen von 50 Pflanzen sowie 30 Minuten schriftliche Prüfung)
  • betriebliche Zusammenhänge (90 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Die Gebiete, auf die sich die Fragen und Aufgaben für diese schriftliche Prüfung insbesondere beziehen sollen, sind in den §§ 9 – 15 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin, jeweils Absatz 3, Punkte 2, 3 und 4, festgelegt. „Insbesondere“ heißt dabei, dass auch Fragen und Aufgaben aus anderen Gebieten gestellt werden können, jedoch in einer untergeordneten Anzahl.

Die „Intensivierte Ausbildung Verkaufen und Beraten“ („Pflanzenfachberater“) ist keine eigenständige Fachrichtung, deshalb gelten hier die Bestimmungen der Fachrichtungen Baumschule bzw. Zierpflanzenbau. Entscheidend ist, in welcher Fachrichtung der Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag abgeschlossen wurde. Die unten aufgeführten Aufgaben sind auf dieser Rechtsgrundlage aber auf die Besonderheiten dieser Ausbildung abgestimmt.

Um einen Eindruck über die Art der Frage- bzw. Aufgabenstellung zu vermitteln, finden Sie unten Aufgabenbeispiele für alle Fachrichtungen einschließlich der  „Pflanzenfachberater“, die in einer abgeschlossenen Prüfung bereits eingesetzt wurden. Prüfungsaufgaben werden in dieser oder ähnlicher Form durch Kommissionen der jeweiligen Fachrichtungen erstellt und gelten landesweit. Auf den Einsatz von Multiple-Choice-Aufgaben wird bewusst verzichtet, da auch im Alltag die anstehenden Aufgaben aktiv gelöst werden müssen.

Wie es auch im Beruf verschiedene Wege zum Ziel geben kann, können auch bei einzelnen Prüfungsaufgaben verschiedene Lösungswege zum richtigen Ergebnis führen oder auch unterschiedliche Lösungen in Abhängigkeit von betrieblichen Strukturen oder regionalen Gegebenheiten richtig sein.

Bei den nachfolgenden Beispielsaufgaben beachten Sie bitte, dass für die hier aufgeführten Aufgaben im Fach Pflanzenkenntnisse 30 Minuten zur Verfügung stehen (siehe oben). Das „Erkennen und Benennen von Pflanzen“ wird separat geprüft.

Beispielsaufgaben für die Fachrichtungen:

Die Termine der schriftlichen Prüfung finden Sie hier:

Die Informationen und Beispielsaufgaben gelten für die Umschulungsprüfung gleichermaßen.