HYGIENESCHULUNGEN für Lebensmittelverarbeitende Betriebe
Jeder landwirtschaftliche Betrieb mit Lebensmittelverarbeitung muss durch sein Hygienemanagement die Sicherheit der Produkte in allen betrieblichen Prozessen gewährleisten. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene. Die Betriebsleitung ist verpflichtet sich über geltende gesetzliche Anforderungen zu informieren. Regelmäßige Schulungen und die turnusgemäßen Belehrungen der Mitarbeiter sollen den einwandfreien Umgang mit den Lebensmitteln sicherstellen.
Inhalte
Sichere Lebensmittel trotz Keime in der Küche
- Hygiene in der Küche: den Keimen auf der Spur
- Anforderungen an die richtige Reinigung und Desinfektion
- Rückstellproben – wichtig oder nichtig?
- Kennzeichnungsvorgaben richtig und ansprechend in Szene gesetzt
- Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 (4)
Zielgruppe
Betriebsleiterinnen/Betriebsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung
Methodik
Vermittlung von Fachwissen, fachliche Erläuterungen mit praxisnahen Empfehlungen, teilnehmerorientierte Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Diskussionen
Teilnehmerzahl
unbegrenzt
Wann & Wo
Mo, 08.10.2018
Beginn: 14.30 Uhr
Ende: 17.30 Uhr
Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse
Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit auf Haus Düsse zu übernachten.
Informationen hierzu unter www.duesse.de
Referenten
Referenten der Landwirtschaftskammer:
- Margitta Uhlich
- Anja Nathues
Teilnehmerbeitrag
39 € pro Person
Kurs-Nummer
LZD-L10148
Weitere Informationen
Weitere Termine finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/landservice
Die Veranstaltungen dauern jeweils 3 Stunden
Ansprechpartner
- Lörcks, Johannes, Telefon: 0 800 52 63 228
Anmeldung
Anmeldeschluss: 01. Oktober 2018