HYGIENESCHULUNGEN für Lebensmittelverarbeitende Betriebe

Lachsplatte

Jeder landwirtschaftliche Betrieb mit Lebensmittelverarbeitung muss durch sein Hygienemanagement die Sicherheit der Produkte in allen betrieblichen Prozessen gewährleisten. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene. Die Betriebsleitung ist verpflichtet sich über geltende gesetzliche Anforderungen zu informieren. Regelmäßige Schulungen und die turnusgemäßen Belehrungen der Mitarbeiter sollen den einwandfreien Umgang mit den Lebensmitteln sicherstellen.

Inhalte

Sichere Lebensmittel trotz Keime in der Küche

  • Hygiene in der Küche: den Keimen auf der Spur
  • Anforderungen an die richtige Reinigung und Desinfektion
  • Rückstellproben – wichtig oder nichtig?
  • Kennzeichnungsvorgaben richtig und ansprechend in Szene gesetzt
  • Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 (4)

Zielgruppe

Betriebsleiterinnen/Betriebsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung

Methodik

Vermittlung von Fachwissen, fachliche Erläuterungen mit praxisnahen Empfehlungen, teilnehmerorientierte Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Diskussionen

Teilnehmerzahl

unbegrenzt

Wann & Wo

Mo, 08.10.2018

Beginn: 14.30 Uhr
Ende: 17.30 Uhr

PfeilVersuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse

Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit auf Haus Düsse zu übernachten.
Informationen hierzu unter www.duesse.de

Referenten

Referenten der Landwirtschaftskammer:

  • Margitta Uhlich
  • Anja Nathues

Teilnehmerbeitrag

39 € pro Person

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

LZD-L10148

Weitere Informationen

Weitere Termine finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/landservice

Die Veranstaltungen dauern jeweils 3 Stunden

Ansprechpartner

Anmeldung

Anmeldeschluss: 01. Oktober 2018

Informationen zur Anmeldung und zur StornierungPDF-Datei