EU Prämien - öfter mal ins Postfach gucken

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Landschaft bei Minden

Die Auszahlung der diesjährigen Direktzahlungen soll noch vor Weihnachten in diesem Jahr erfolgen. Es können dann alle Anträge berücksichtigt werden, die bis Mitte Dezember fehlerfrei sind. Es liegt also auch im Interesse der antragstellenden Landwirtinnen und Landwirte zügig bei der Aufklärung von noch unklaren Sachverhalten mitzuwirken.

Die Zuwendungsbescheide für die Direktzahlungen werden ab diesem Jahr mit dem ELAN-Programm übermittelt. Hierbei ist in das bisherige ELAN-Programm zur Antragstellung ein Antragstellerpostfach aufgenommen worden. In diesem elektronischen Postfach werden die Bescheide abgelegt und die Antragsteller werden per E-Mail darüber informiert, dass ein neues Dokument hinterlegt wurde. Diese E-Mail enthält einen Link zum Aufruf des ELAN-Programms. Um den Bescheid dort abrufen zu können, muss man das ELAN-Programm öffnen und sich dort mit der ZID-Nummer und ZID-PIN anmelden.

Die betroffenen Antragsteller sollten binnen zehn Tagen den Bescheid abrufen. Ein zusätzlicher postalischer Versand der Zuwendungsbescheide erfolgt ab diesem Jahr in der Regel nicht mehr. Deshalb sollte das E-Mail-Postfach regelmäßig auf neue E-Mails geprüft werden.

Dafür müssen alle Antragsteller eine aktuelle E-Mail-Adresse angegeben haben. Wer das bisher versäumt hat, kann seiner Kreisstelle kurzfristig eine aktuelle E-Mail-Adresse mitteilen. Mit Umsetzung der Agrarreform zum 1. Januar 2023 wird die vollständige digitale Kommunikation für die Gewährung von Beihilfen verpflichtend sein.

Dominik Schmitz, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen