Flächenkontrollen im Herbst

Flächenvermessung mit GPSBild vergrößern
Flächenvermessung mit GPS

Die Flächenkontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle einschließlich der Fernerkundung sind größtenteils abgeschlossen. Viele Antragsteller haben bereits den Prüfbericht per Anhörungsschreiben durch die Kreisstelle erhalten.

Bis Ende Oktober werden die restlichen klassischen Flächenkontrollen durchgeführt. Außerdem werden noch Einzelflächen aus der Fernerkundung abschließend vor Ort nachkontrolliert (z. B. wegen einer notwendigen Vor-Ort-Flächenvermessung). Diese Einzelflächenprüfungen erfolgen teilweise ohne Beteiligung des Antragstellers. Die Antragsteller werden im Anschluss durch die Kreisstelle über die Kontrollergebnisse informiert.

Parallel zu den vorgenannten Flächenkontrollen müssen im Herbst die Winterprüfungen der ökologischen Vorrangflächen wie Brachen, Feldränder, Streifen, Untersaaten oder Zwischenfrüchte vor Ort durch den Technischen Prüfdienst durchgeführt werden. Diese Kontrollen können ohne vorherige Ankündigung beim Antragsteller stattfinden. Der Antragsteller wird aber im Nachgang von dem Prüfer über dessen Feststellungen informiert. Außerdem erfolgen bis zum Jahresende Cross Compliance Kontrollen.

Zum Hintergrund der Kontrollen:

Die Landwirtschaftskammer muss als Landesbeauftragter die antragstellenden landwirtschaftlichen Betriebe in NRW dahingehend kontrollieren, ob sie die förderrechtlichen Verpflichtungen der EU einhalten. Die Vor-Ort-Kontrollen mit Flächenbezug werden durch den Technischen Prüfdienst der EU-Zahlstelle durchgeführt. Bei den Flächenkontrollen wird geprüft, ob die Angaben im Förderantrag richtig und vollständig sind und ob sämtliche Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Außerdem werden alle Flächen auf Lage, Größe, Nutzung und etwaige Auflagen geprüft. Flächenkontrollen werden entweder als klassische Kontrolle vor Ort oder per Fernerkundung durchgeführt.

Bei der Fernerkundung werden die beantragten Flächen anhand aktueller Satellitenbilder oder Luftbildaufnahmen auf Richtigkeit geprüft. Es werden nur in Zweifelsfällen einzelne Flächen vor Ort überprüft. Kontrollen mittels Fernerkundung werden ohne Ankündigung und ohne vorherige Information an den Antragsteller durchgeführt.

Autor: Britta Stümper