Beratung zur Risiko- und Altersvorsorge

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Eine Überprüfung der Risiko- und Altersabsicherung sollte jede Arbeitnehmerfamilie vornehmen, insbesondere, wenn sich die familiäre oder berufliche Situation ändert. Vor der Entscheidung für ein bestimmtes Produkt der privaten Altersvorsorge sollte die eigene Situation sorgfältig analysiert werden, bei Bedarf mit Hilfe unabhängiger Beratung.

Im Folgenden einige grundsätzliche Hinweise:

Gesetzliche Versicherungen

Bei der Mitgliedschaft zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) handelt es sich um Pflichtversicherungen. Bei der Rentenversicherung gibt es noch Gestaltungsmöglichkeiten. Es ist somit wichtig, anhand des Versicherungsverlaufs zu prüfen, ob bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger – LVA oder BfA – alle rentenbeeinflussenden Zeiten gespeichert sind.

Höhere Rente durch Zusatzversicherung:

Arbeitnehmer/innen, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung/Beihilfe bei der Zusatzversorgungskasse und Zusatzversorgungswerk in Kassel beantragen. Voraussetzung ist der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem muss unter anderem eine Wartezeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahre) erfüllt sein. Zur Wartezeit zählen alle Zeiten der rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und bestimmte zusätzliche Ersatz- und Anrechnungszeiten. Genauere Informationen:

Zusatzversorgungskasse und Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Druseltalstraße 51
34131 Kassel
Telefon: 0561-93 27 90
Internet: www.zla.de

Private Versicherungen

Auf bestimmte private Versicherungen kann man nicht verzichten. Hierzu gehören Privathaftpflicht, Gebäude-, Feuer- und Hausratversicherung sowie die Versicherung der Berufsunfähigkeit und oft auch die Risikolebensversicherung. Das Angebot an privaten Versicherungen reicht jedoch weit darüber hinaus. Eine objektive Durchforstung des gesamten privaten Versicherungspakets zeigt oft Einsparungspotenziale.

Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt weiterhin die tragende Säule der Alterssicherung dar. Aufgrund der zukünftig geringeren Rentenerwartung ist es wichtiger als bisher, die gesetzliche Rente durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge zu ergänzen. Hier gibt es unterschiedliche Modelle:

Die schon bekannte Riesterrente ist eine durch staatliche Zulagen geförderte Form der privaten Altersversorgung. Sie verspricht gute bis sehr gute Renditen, wenn die Förderquote (also die Summe der Zulagen und Steuervorteile) entsprechend hoch ist. Das ist insbesondere bei niedrigen Einkommen und hoher Kinderzahl oder bei einem hohen Grenzsteuersatz der Fall.

Hinter der so genannten „Rüruprente“ verbirgt sich eine private Rentenversicherung, deren Beiträge weiterhin steuerlich absetzbar sein werden. Bedingung ist allerdings, dass die spätere Rentenzahlung monatlich erfolgt, dass die Auszahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt und dass die Anwartschaften nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht übertragbar sind.

Sowohl für die Riester- als auch für die Rüruprente gilt, dass die Auszahlungen voll versteuert werden müssen.

Auch die Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, müssen versteuert werden. Wenn sie mindestens über 12 Jahre laufen und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden, werden sie allerdings nur zur Hälfte besteuert. Außerdem wird die Möglichkeit, Lebensversicherungsprämien als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen, bis zum Jahre 2019 schrittweise abgebaut, das gilt auch für laufende Verträge.

Das so genannte dritte Standbein der Existenzsicherung im Alter stellt die betriebliche Alterversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dar. Ab dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile des Lohnes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln, zum Beispiel durch eine Direktversicherung oder Pensionskasse.