Artenschutzrecht

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Feldhamster. Foto: Helmut Heimpel, piclease

Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2007 und 2010 wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Ziel der rechtlichen Vorgaben ist es, die biologische Vielfalt im Land zu erhalten und eine Trendwende im Artenrückgang zu erreichen.

Die Broschüre gibt einen Überblick über die bestehenden Verwaltungsvorschriften in NRW und beschreibt die sogenannte Artenschutzprüfung. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf die Bauvorhaben und Prozesse in der Landwirtschaft berücksichtigt.

Die Arbeiten wurden teilweise finanziert durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Landesinitiative des Landes NRW.