Extensiver Acker(randstreifen)

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Extensiver Ackerrandstreifen

Was ist ein extensiver Ackerrandstreifen?

Die extensive Ackernutzung (am Rand) beinhaltet im Wesentlichen jeglichen Verzicht auf Unkrautbekämpfungsmaßnahmen und Beschränkungen im Bereich der Düngung.


Welchen ökologischen Nutzen bieten extensive Ackerrandstreifen?

Sie dienen vornehmlich dem Schutz der Ackerlebensgemeinschaften, insbesondere dem Schutz gefährdeter Ackerwildkrautarten. Von den 319 heimischen Ackerwildkrautarten gelten in NRW 111 Arten, also mehr als ein Drittel, als ausgestorben oder gefährdet. Extensivierte Ackerflächen bieten aber auch gefährdeten Tierarten der offenen Feldflur wie z. B. Feldhamster, Feldhase, Rebhuhn, Wachtel, Wachtelkönig, Kiebitz, Feldlerche, Grauammer, Knoblauchkröte geeignete Lebensräume und leisten so einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz. Darüber hinaus eignen sie sich, insbesondere bei streifenförmiger Anlage, zur Vernetzung von Biotopen.


Was ist bei der Umsetzung von extensiven Ackerrandstreifen zu beachten?

Ackerrandstreifen zum Schutz der Feldflora sollten 3 bis 12 m breit sein. Bei starkem Auftreten von Problemunkräutern kann eine mechanische Bekämpfung, in Einzelfällen die chemische Bekämpfung einzelner Unkrautnester, notwendig sein.


Welche Programme gibt es, um Ackerrandstreifen anzulegen?

Informationen zur finanziellen Förderung, Fristen und Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen, Vertragsnaturschut, Öko-Regelungen und freiwilligen, nicht-förderfähigen Maßnahmen können dem Maßnahmenfinder Biodiversität entnommen werden. Extensive Ackerrandstreifen können konkret im Vertragsnaturschutz gefördert werden.


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de

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