Leitbetriebe Biodiversität

Blühfläche VNSBild vergrößern

Die Rahmenvereinbarung aus 2014 zwischen den beiden Landwirtschaftsverbänden, der Landwirtschaftskammer NRW und dem NRW Landwirtschaftsministerium sah auch die Einrichtung und Betreuung von Leitbetrieben Biodiversität durch die Landwirtschaftskammer NRW vor. Ziel hierbei ist es, auf landesweit insgesamt 14 Betrieben eine möglichst große Vielfalt an betriebsspezifischen Natur- und Artenschutzmaßnahmen beispielhaft und für ihre Region exemplarisch umzusetzen.

Um die Arbeit mit den Leitbetrieben Biodiversität zu veranschaulichen, werden im Folgenden die Leitbetriebe detaillierter vorgestellt:

Per Klick auf die Karte das jeweilige Betriebsprofil aufrufen:

Karte von NRW mit den Leitbetrieben Biodiversität

Netzwerk der Leitbetriebe

Die 14 Betriebe bilden ein Netzwerk, das nahezu alle in NRW vertretenen Landschaftsräume und Produktionsrichtungen abdeckt und damit die betriebliche Vielfalt der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft widerspiegelt. Neben der Regionalität war die Aufgeschlossenheit des Betriebsleiters gegenüber dem Thema Naturschutz oder das Engagement für den Berufsstand in der Region ein wesentliches Auswahlkriterium.

Zusammenarbeit mit den Leitbetrieben

Die Landwirtschaftskammer NRW übernimmt die Gesamtkoordination des Projektes und begleitet die Betriebe in Form einer individuellen Beratung bei der Maßnahmenumsetzung sowie der Planung und Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen. In den vergangenen Projektjahren konnten wir die unterschiedlichsten Besuchergruppen auf den Leitbetrieben begrüßen. Dabei stand der Austausch in der Fläche stets im Fokus.

Maßnahmen auf den Betrieben

Die Leitbetriebe bieten die gesamte Palette an förderfähigen und auch freiwilligen Maßnahmen, die zur Förderung der Biodiversität beitragen. Neben blütenreichen Blühstreifen werden Uferrandstreifen zum aktiven Gewässerschutz angelegt. In den Ackerbauregionen bringt zudem der Anbau vielfältiger Kulturen zusätzlich Struktur in die Landschaft. In den typischen Grünlandregionen fördert die extensive Grünlandnutzung spezifische Lebens- und Nahrungsräume.

Wir testen Saatgutmischungen

Der Anspruch an einen Blühstreifen ist sehr hoch. Über einen Zeitraum von 5 Jahren soll ein attraktives Blühangebot auf der Fläche gegeben sein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, testen einige Leitbetriebe verschiede Mischung, die im Rahmen von Vertragsnaturschutzmaßnahmen förderfähig sind. Dabei achten wir auf einen ausgewogenen Anteil von Kulturpflanzen und Wildpflanzen in der Mischung.

Hier verschiedene Maßnahmen im Bild:

Blühfläche mit WildpflanzenBild vergrößern
Neben dem Saatgut ist aber auch die Pflege ein wichtiger Aspekt. Die Praxiserfahrungen zeigen, dass oft weniger Pflege einen besseren Effekt haben kann. Frei nach dem Motto- Einfach mal etwas stehen lassen.
Blühstreifen in AckermitteBild vergrößern
Blühstreifen in der Ackermitte vernetzten wichtige Lebensräume miteinander. Blühstreifen können auch super zwischen zwei Schlägen angelegt werden und somit Sommerkulturen und Winterkulturen voneinander trennen und zwischen diesen vernetzen.
Blühfläche, zum Teil gemulchtBild vergrößern
Hier wurde im Sommer die Mitte der Blühfläche gemulcht. Unsere Empfehlung ist es max. 50 % der Blühstreifen und Blühflächen im Spätsommer zu mulchen. Der restliche Aufwuchs sollte idealerweise über den Winter auf der Fläche verbleiben. Gerade die abgereiften Wildpflanzen bieten eine wertvolle Nahrungsgrundlage im Winter. Die Sämereien stehen im natürlichen Vogelfutterhaus über die Wintermonate unseren bleibenden Arten sowie auch Durchzüglern nach Süden zur Verfügung.
Uferrandstreifen StaffelmahdBild vergrößern
Auch nur teilweise oder nicht gemähte Uferrandstreifen sind ein wichtiger Rückzugsraum. Dieser Wechsel aus hohem und niedrigem Aufwuchs bietet im Winter Deckung und Schutz und gleichzeitig Raum zum Aufwärmen. Viele Arten unserer Feldflur profitieren von einem unterschiedlichen Angebot an Strukturen. Uferrandstreifen, die immer entlang von Gewässern führen, bilden wichtige Wanderkorridore in der Feldflur.
SchwarzbracheBild vergrößern
Auf diesem Bild ist eine Schwarzbrache zu erkennen. Hier entwickelt sich die spontane Vegetation; die bodenbürtigen Kräuter besiedeln die Fläche im Vegetationsverlauf. Bei dieser Maßnahme findet im Frühjahr eine Bodenbearbeitung mit dem Grubber oder Pflug statt. Über die Sommermonate entsteht eine lückige Vegetation. Die Schwarzbrache bietet unseren Insekten und Feldvögeln im Offenland eine wertvolle Brutfläche.
Ernteverzicht bei Getreide, Fläche im FrühjahrBild vergrößern
Beim Ernteverzicht von Getreide verbleibt das Getreide über die Wintermonate auf der Fläche. Somit steht es als Äsungsfläche und Rückzugsraum über die Wintermonate zur Verfügung. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Flächen von vielen Vogelarten stark frequentiert werden und die Samen fast restlos ausgeräumt werden.
Grünland-StaffelmahdBild vergrößern
Unsere Leitbetriebe mit einem hohen Anteil an Ackerfutterbau und Grünland führen auf Teilflächen eine Staffelmahd durch. Sie lassen Randbereiche oder auch Streifen in der Mitte von Schlägen stehen. Der Aufwuchs verbleibt bis zum nächsten Schnitt auf der Fläche. Somit bleibt von Mahd zu Mahd immer ein Teil des Grünlandaufwuchses stehen.
Kleegras-AltstreifenBild vergrößern
Durch die längere Standzeit der Pflanzen auf diesen Strukturen kommen einige von ihnen zum Blühen. Einen besonderen Charakter bieten Kleegrasmischungen, der Klee kommt dann häufig intensiv zur Blüte und bietet vielen Insekten eine ansprechende Nahrungsgrundlage. Der Klee links ist beim ersten Schnitt stehen geblieben. Rechts sieht man schon den neuen Aufwuchs.

Demonstrationsveranstaltungen - Dialog am Feldrand

Auf den Leitbetrieben werden regelmäßig Feld- Fachtage durchgeführt. Als optimaler Zeitraum haben sich die Monate April bis Mitte Juli herauskristallisiert. Zusätzlich bieten die Leitbetriebe die Möglichkeit mit den Studierenden der Fachschulen in einen Austausch zu kommen. Gerne bieten wir interessierten Gruppen spezielle Termine an, sprechen Sie uns einfach an.

Die Arbeiten werden durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

Landesinitiative des Landes NRW.

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