Anzeigenerstattung (bei Verdacht einer ordnungswidrigen Pflanzenschutzmittelanwendung)

Wenn Sie einen konkreten Verdacht zu einem Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz haben, können Sie dies dem Pflanzenschutzdienst mitteilen. Zur Feststellung einer Ordnungswidrigkeit und auch zur Abgrenzung des rechtlichen Sachverhalts zu zivilrechtlichen Belangen ist die Ermittlung von Fakten und einer klaren Sachlage erforderlich. Mit Ihren Beobachtungen zum Tatverdacht können Sie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens anregen und unterstützen.

Zur Anzeige verwenden Sie bitte den untenstehenden Vordruck als Vorlage. Das ausgefüllte Anzeigeformular senden Sie bitte an den Pflanzenschutzdienst.
E-Mail: psm-anwendungskontrolle@lwk.nrw.de

Bitte beachten Sie bei der Anzeigenerstattung:

Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachrechtsbehörde entscheidet über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen.

Der Anzeigende erhält grundsätzlich keine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand oder zum Ausgang des Verfahrens.

Es ist erforderlich, dass Sie bei Nachfragen als Zeuge zur Verfügung stehen. Dazu geben Sie uns Ihre Kontaktdaten bitte vollständig an. Als Zeuge sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage und zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet (§ 57 und 161a StPO i. V. m. § 46 OWiG).

Bei einer Akteneinsicht (z.B. durch einen Rechtsanwalt) und bei einer Gerichtsverhandlung wird Ihre vollständige Adresse auch für den Betroffenen (also die angezeigte Person) ersichtlich, sofern es sich nicht um eine begründet anonym zu behandelnde Anzeige handelt.