Sachkunde im Pflanzenschutz

Schloss an einem Schrank mit PflanzenschutzmittelnBild vergrößern

Pflanzenschutz-Sachkundenachweise und Fortbildungsverpflichtungen

Im Pflanzenschutzgesetz vom Februar 2012 wurden Anforderungen aus dem EU-Recht umgesetzt. Hierzu gehören der bundeseinheitliche Nachweis über die Pflanzenschutzsachkunde, in Deutschland im Scheckkartenformat, und die Pflicht für Sachkundige, sich regelmäßig innerhalb von Dreijahreszeiträumen auf einer anerkannten Fortbildung über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortzubilden.

Diese beiden Bereiche werden in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)Externer Link vom 27.06.2013, BGBl I, Nr. 34, näher geregelt. Antragsformulare und weitere Informationen finden sie hier:


Neuerwerb der Pflanzenschutz-Sachkunde



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