Leitfaden Hygiene in der Rinderhaltung für NRW liegt vor

Dass eine Orientierungshilfe zur Verbesserung der Hygiene in der Rinderhaltung auch in NRW notwendig ist, wird nicht nur den Vorgaben des § 3 des neuen Tiergesundheitsgesetzes geschuldet. Auch die Diskussion um die Reduktion des Einsatzes antibiotischer Wirkstoffe beim Nutztier gebietet, gezielt gegen die Verbreitung von Erregern innerhalb und zwischen Beständen vorzugehen.

Von den derzeitig in Deutschland verfügbaren Vorschlägen zu diesem Thema erscheint der niedersächsische Hygieneleitfaden für Rinderhaltungen der Ansatz mit der größten möglichen Akzeptanz in der Landwirtschaft zu sein.

Eine NRW-Arbeitsgruppe hat sich unter Federführung des Tiergesundheitsdienstes auf Vorschlag des MKULNV mit diesem Papier auseinandergesetzt und dessen Anwendbarkeit für Nordrhein-Westfalen geprüft. Hier finden Sie erste Ergebnisse.