Versand der Beitragsbescheide 2018 erst in der 2. Jahreshälfte

Landwirtin am Notebook

In diesem Jahr werden die beitragspflichtigen Tierhalter, d.h. die Halter von Rindern, Bienen und Geflügel ihren Beitragsbescheid nicht wie gewohnt im Frühjahr erhalten. Leider verzögert sich der Versand der Bescheide, da noch eine Anpassung der diesen zugrundeliegenden Beitragsverordnung erfolgen muss. Der Versand kann daher erst in der 2. Jahreshälfte erfolgen.

Es wird dringend darum gebeten, die Zusendung des Beitragsbescheides abzuwarten und nicht den Beitrag im Voraus zu bezahlen.

Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann die Tierseuchenkasse den vor der Versendung der Beitragsbescheide erhaltenen Beitrag nicht einbehalten.Der Beitrag muss daher dem Konto des Absenders wieder gutgeschrieben werden. Dann kann leicht übersehen werden, dass eine Rückbuchung erfolgt ist. Es besteht das Risiko, dass der Tierhalter nach Erhalt des Beitragsbescheides die Zahlung im Glauben, bereits bezahlt zu haben, unterlässt und angemahnt werden muss.

Um die unnötig höheren Verwaltungskosten und die Unannehmlichkeiten für den Tierhalter zu vermeiden, darf die Zahlung des Beitrages unbedingt erst nach Erhalt des Beitragsbescheides vorgenommen werden.