Früherkennungssystem Rinder

Der Ausbruch der damals unbekannten Blauzungenkrankheit 2006 und 2007 ist vielen Milchviehhaltern noch in Erinnerung. Auch die Infektionswelle mit dem bis dato noch nie aufgetretenen Schmallenbergvirus im letzten Jahr zeigt, dass „neue“ Seuchen bzw. Krankheiten im Rinderbereich immer wieder eine Rolle spielen. Es gilt, sie möglichst früh zu erkennen, um die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern, Restriktionsmaßnahmen für gesperrte, aber nicht infizierte Bestände schnell aufheben zu können und Bekämpfungsmaßnahmen zu entwickeln.

Bei unklaren Erkrankungen oder unerklärlichen Problemen im Bestand kann daher ein Landwirt mit dem Vorbericht des Hoftierarztes weiterführende Untersuchungen in den staatlichen Untersuchungseinrichtungen durchführen lassen.

Die Tierseuchenkasse trägt die Kosten für die weiterführenden Untersuchungen (Labordiagnostik) zur Früherkennung unter folgenden Voraussetzungen:

  • es liegt eine Bestandsproblematik vor, d.h., es sind mehrere Tiere des Betriebes betroffen, insbesondere Tiere, die in einer Stalleinheit zusammengehalten werden und in einem engen Zeitfenster mit der gleichen Symptomatik erkrankt sind
  • die Proben werden mit dem entsprechenden Vordruck an die für den Betrieb zuständige staatliche Untersuchungseinrichtung geschickt
  • die Proben stammen von Tieren, für die das beschriebene Krankheitsbild sehr ähnlich, wenn nicht sogar identisch ist
  • die Proben stammen von Tieren, die alle wegen gleicher Problematiken ohne Therapieerfolg vorbehandelt wurden.

Die Untersuchung bei Einsendung von Einzelproben (Ausnahme Sektionstiere) ist nicht von der Beihilfe abgedeckt. Bei Einsendung eines Sektionstieres sind darüber hinaus auch Proben (Blutproben, Tupferproben usw.) anderer Tiere mit gleicher Bestandssymptomatik einzusenden.

Die Tierseuchenkasse rät allen Rinderhaltern, die angebotenen Leistungen zur Früherkennung zu nutzen.