Zulassungen, Anerkennungen, Listungen, Notifizierungen und Mitgliedschaften

Wir sind Mitglied im Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten e.V. (VDLUFA) und beteiligen uns aktiv an der Fachgruppenarbeit zur Methodenüberprüfung, Methodenentwicklung und Qualitätssicherung im landwirtschaftlichen Untersuchungswesen.

Weitere Mitgliedschaften sowie zahlreiche Zulassungen, Anerkennungen, Listungen und Notifizierungen stehen für unseren hohen Qualitätsanspruch in der Analytik.

Prüfbereich  
Boden
  • Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 33 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
  • Zulassung für Untersuchungen im Bereich 2 (Boden) durch die Gesellschaft für Qualitätssicherung Landbauliche Abfallverwertung mbH (QLA), Rheinbach
Kultursubstrate und Blumenerden
  • Zulassung als Untersuchungslabor für die RAL-Gütesicherung von Kultursubstraten und Blumenerden durch die Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e.V., Hannover
Trinkwasser
  • Listung als Trinkwasseruntersuchungsstelle nach § 15.4 TrinkwV durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)

Tränkwasser

  • Listung von Probenehmern durch die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH (Initiative Tierwohl)
Saatgut
  • Von der Anerkennungsstelle NRW benanntes Labor für Untersuchungen im Rahmen des Saatgutanerkennungsverfahrens
Futtermittel
  • Anerkanntes Labor für Futtermittelmonitoring durch QS Qualität und Sicherheit GmbH
  • Registriertes Labor für Futtermittelmonitoring durch GMP+
Lebensmittel
  • Anerkanntes Labor für Rückstandsmonitoring in Obst, Gemüse, Kartoffeln durch QS Qualität und Sicherheit GmbH
  • Mitgliedschaft im Deutschen Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) und dessen Ausschuss „Deutsche Laborgemeinschaft Obst und Gemüse“ (DeLOG)
  • Zugelassenes Labor für fruitmonitoring.com und Mitglied bei HDE Trade Services
Alle Prüfbereiche
  • Erlaubnis für Arbeiten mit übertragbaren Krankheitserregern nach § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster