Energielehrschautag: Optimierung von Biogasanlagen

Biogasanlage am FeldBild vergrößern

Aufgrund der Vorgaben im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist der Neubau von Biogasanlagen seit zwei Jahren zum Erliegen gekommen. Bestehende Biogasanlagen haben wegen der gesetzlichen Restriktionen keine Möglichkeiten mehr, ihre Stromproduktion zu steigern. Gleichzeitig müssen die Betreiber neue Vorschriften befolgen, was den künftigen Anlagenbetrieb erschwert.

In der von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und der Energie-Agentur NRW organisierten 18. NRW-Biogastagung zur Optimierung von Bestandsanlagen sollen die Neuerungen aus dem EEG 2017 erläutert werden. Weiterhin greifen die Referenten die Änderungen in der Düngeverordnung und dem Wasserhaushaltsgesetz auf. Da Anlagenerweiterungen nicht mehr möglich sind, ist der effiziente Betrieb der Biogasanlage die einzige Möglichkeit, den Gewinn zu steigern. Über die optimale Bereitstellung und Lagerung von Gärprodukten werden die Teilnehmer ebenfalls informiert.

Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 23. März, im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Kreis Soest. Die Tagung dauert von 9.30 bis 15.30 Uhr.

Die Veranstaltung richtet sich an alle am Thema Interessierten aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Kommunen, Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft. Während der Mittagspause und nach der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Besichtigung der Energielehrschau. Als Veranstaltungsbeitrag, einschließlich Mittagessen und Kaffee, werden 35 Euro vor Ort erhoben. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung gibt es hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 09.03.2017