Sperrfristverschiebung

Die Genehmigung für eine Sperrfristverschiebung wird unter den genannten aufschiebenden Bedingungen erteilt. Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, so wird die Genehmigung nicht wirksam, das heißt es gilt die gesetzliche Sperrfrist.

  • NRW-Karte Grundwasser-Monitoring, gefährdete Flächen in rot markiert (www.elwasweb.nrw.de)Externer Link
    Das Laden der Karte dauert einen Moment. Die Einfärbung entspricht der Menüauswahl „Grundwasser » Grundwasserkörper » Bewertung GWK chemischer Zustand (2. BWP, 2007 – 2012) » Nitrat“. Sie können über eine Lupe in die Karte hineinzoomen oder nach Adressen suchen. Für die „rot“ eingefärbten Bereiche liegt das Einvernehmen der zuständigen Unteren Wasserbehörde nicht vor. Das Verschieben der Sperrfrist wird für die entsprechenden Flächen nicht bewilligt.