Darf ich eine große Tanne ohne Genehmigung fällen?

In unserem Garten steht eine etwa 18 m hohe Tanne, die wir fällen möchten. Brauchen wir dazu eine Genehmigung? Wenn ja, wieviel darf ich ohne Genehmigung abschneiden?

Antwort:

Inwieweit ein Baum dieser Größe gefällt werden darf, hängt davon ab, ob es in Ihrer Stadt/Gemeinde eine Baumschutzsatzung gibt. Dies erfährt man beim Umwelt- oder Grünflächenamt der Stadt-/Gemeindeverwaltung. Besteht eine Baumschutzsatzung, darf ein Baum nicht mehr entfernt werden, wenn er einen bestimmten Stammumfang, in der Regel in 1 m Höhe, überschreitet. Die Festlegung dieses Umfanges obliegt der Stadt/Gemeinde. Das nicht genehmigte Entfernen eines Baumes wird mit hohen Geldstrafen belegt!

In Ausnahmefällen kann trotz Baumschutzsatzung eine Genehmigung zum Entfernen des Baumes gegeben werden. So zum Beispiel bei kranken Bäumen, die abgängig sind und Häuser oder Verkehrsanlagen gefährden. Auch wenn durch das Wurzelwerk nachweislich Versorgungsleitungen oder Kanalisationen beschädigt werden, kann diese Genehmigung erteilt werden. In diesen Fällen wird man mit der Genehmigung gleichzeitig zu Ersatz- oder Ausgleichspflanzungen verpflichtet.

Sofern eine Baumschutzsatzung besteht, muss man sich genau erkundigen, wie diese das Thema Rückschnitt behandelt. Es ist möglich, dass die nachhaltige Veränderung des Habitus des Baumes, also der Rückschnitt nicht gestattet ist. Sollte es trotz Baumschutzsatzung möglich sein, den Baum zurückzuschneiden, sollte man diese Arbeit von einem Fachmann durchführen lassen. Der Schnitt von Nadelgehölzen erfordert einige Kenntnisse, insbesondere, wenn es sich um einen so großen Baum handelt. Adressen von qualifizierten Fachfirmen kann zum Beispiel der für Ihr Bundesland zuständige Landesverband Gartenbau vermitteln.