Förderung des ländlichen Raums

Auf den folgenden Seiten finden Sie alles über Förderungsmaßnahmen für den ländlichen Raum. Die Maßnahmen sind hier nur verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der Förderrichtlinien. Wenn Sie zu einzelnen Maßnahmen mehr wissen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre  Kreisstelle.

Allgemeine Informationen hinsichtlich der Förderung des ländlichen Raums können Sie auch erhalten unter:


Überflutetes Getreidefeld. Foto: Degenhard Neisse, Ertstadt-Konradsheim

Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft

Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind.


Wolf lauert. Foto: Georg Pauluhn, piclease

Förderrichtlinien Wolf

Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.


Stallneubau

Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen

Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.


Blühfläche VNS

Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027

Hier finden Sie neben aktuellen Informationen zur Agrarumweltförderung der EU-Förderperiode 2023 bis 2027 die Musterantragsunterlagen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ELAN.


Blühstreifen im Sommer

Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2014 - 2020

Hier finden Sie Informationen zu bestehenden Verpflichtungen der Agrarumweltförderung aus der EU-Förderperiode 2014 bis 2020, sowie die Musterantragsunterlagen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ELAN.


Biolandhof im Morgenlicht

Ökologischer Landbau

Hier finden Sie neben aktuellen Informationen zur Förderung des ökologischen Landbaus die aktuellen Musterantragsunterlagen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ELAN.


Kühe im Boxenlaufstall

Tierschutzmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027

Hier finden Sie die aktuellen Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung der Haltungsverfahren auf Stroh und der Sommerweidehaltung der EU-Förderperiode 2023 bis 2027.


Fahrsilo im Bau

Investitionsförderung

Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, und tiergerechten Landwirtschaft (Agrarinvestitionsförderung), sowie zur Verbesserung der Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch Entwicklung und Aufbau zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und alternativer Einkommensquellen (Diversifizierung) werden investive Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Zudem werden Zuschüsse für Investitionen in eine umwelt- und klimafreundlichere Gülleausbringungs- bzw. Güllelagertechnik (Emissionsminderung) gewährt.


Westerwald

Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete

Um die landwirtschaftlichen Tätigkeit auf bestimmten Flächen, die innerhalb von der Natur benachteiligten Gebieten liegen, auszugleichen, erhalten die betroffenen Betriebe eine finanzielle Beihilfe.


Grauammer. Foto: Stefan Ott, piclease

Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen

Die Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünlandflächen, die sich in einem umweltsensiblen Gebiet befinden, in dem bestimmte Bewirtschaftungsauflagen und -verpflichtungen eingehalten werden müssen, werden gesondert gefördert.


Ackerkratzdistel

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt ab diesem Jahr Zuwendungen für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund der besonderen Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten.


Seminarteilnehmer

Bildungsmaßnahmen

Mit dieser Maßnahme soll ein flächendeckendes Angebot an berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden. Dadurch sollen die berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten, erweitert oder der Entwicklung angepasst werden.


Berater und Landwirt im Milchviehstall. Foto: agrarfoto.com

Beratungsorganisationen

Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Beratungsleistungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe.


Bienenkönigin mit Volk

Bienenzucht und -haltung

Zweck der Förderung ist die Verbesserung der heimischen Bienenzucht und –haltung durch organisierte und nicht organisierte Imkerinnen und Imker mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.


Fische ausbringen. Foto: Stefan Ott, piclease

Fischereiförderung

Fördermaßnahmen, die aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie aus der Fischereiabgabe gefördert werden.


Blässgänse am Niederrhein. Foto: Richard Dorn, piclease

Fraßschäden durch arktische Wildgänse

Die alljährlich im Winter einfallenden arktischen Wildgänse verursachen bei den landwirtschaftlichen Kulturen erhebliche Fraßschäden. Dieser wirtschaftliche Schaden wird pauschal ausgeglichen.


Callunen in Straelen im Herbst

Gewährung von Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen

Zweck der Zuwendung ist die Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge, um spezifische witterungsbedingte Risiken im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau) durch Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abzumildern.


Weiße Weintrauben

Weinbauförderung

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeugung und die Anpassung der Rebflächen an den Klimawandel. Gefördert wird die Umstrukturierung und die Umstellung der Anbauflächen auf klima- und marktangepasste Rebsorten sowie pilzwiderstandsfähige Rebsorten.


EU-Flagge. Foto: MPD01605, www.flickr.com, CC BY-SA 2.0

Auf ELER-Förderung muss hingewiesen werden

Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen wie Broschüren, Handzettel, gewerblichen Websites usw., die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, ist das EU-Logo sowie Angaben zum nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium aufzunehmen.